Kurzfristiger Ausfall, Saisonspitze oder Sondereinsatz? ODOJ liefert Arbeitskräfte – schnell und unkompliziert.
Von der Erstellung des Inserats bis zur Auszahlung – wir begleiten euch durch den gesamten Ablauf.
Alle wichtigen Informationen zum Einsatz angeben: Tätigkeit · Datum · Arbeitszeit · Arbeitsort · Voraussetzungen · Bruttolohn.
Je genauer eure Angaben, desto vollständiger können wir später eure Dienstvertragsvorlage vorausfüllen.
Bewerbungen ansehen, Profile vergleichen und bei Bedarf direkt über ODOJ schreiben.
Passende Person gefunden? → Bewerbung unter „Meine Inserate" annehmen.
Ihr erhaltet von uns eine vorausgefüllte Dienstvertragsvorlage.
Ihr könnt natürlich auch euren eigenen Dienstvertrag verwenden.
Der im Inserat angegebene Bruttolohn ist nicht gleich euren gesamten Arbeitgeberkosten. Zusätzlich können insbesondere entstehen: Sozialversicherung · Lohnnebenkosten · Urlaubsersatzleistung · aliquote Sonderzahlungen · Zuschläge.
Der Lohn muss außerdem zumindest dem geltenden kollektivvertraglichen Mindestlohn für die Tätigkeit entsprechen. Die genaue Abrechnung übernimmt am besten eure Lohnverrechnung.
Vor Arbeitsbeginn: fallweise Anmeldung bei der ÖGK – z. B. über ELDA.
Während des Einsatzes die tatsächliche Arbeitszeit festhalten: Beginn · Pausen · Ende.
Arbeitszeit-, Pausen- und Ruhezeitvorschriften beachten.
Nach dem Einsatz erfolgt die Lohnverrechnung.
→ üblicherweise über eure bestehende Lohnverrechnung oder euren Steuerberater.
Nach dem Einsatz:
Auch das kann eure Lohnverrechnung übernehmen.
Lohnabrechnung bereitstellen und Nettolohn an den Arbeitnehmer auszahlen.
Außerdem die Vermittlungsgebühr von € 15 an One Day One Job überweisen – transparent und ohne versteckte Zusatzkosten. Die Gebühr wird nur fällig, wenn die Vermittlung erfolgreich abgeschlossen wurde.
Von den Vorteilen von ODOJ bis zu häufigen Fragen – alles Wissenswerte auf einen Blick.
Inserat heute, Personal morgen. Für Notfälle auch an Wochenenden und Feiertagen.
Verifizierte Adresse, E-Mail und Sozialversicherungsnummer. Bewertungen von Arbeitgebern sorgen für zusätzliche Transparenz.
ODOJ übernimmt die Vermittlung – rechtliche Hinweise findest du hier. Vollständig konform mit österreichischem Arbeitsrecht.
Eine fallweise Beschäftigung eignet sich für unregelmäßige einzelne Einsätze.
Typisch wäre beispielsweise: „Wir brauchen nächsten Samstag kurzfristig eine zusätzliche Servicekraft."
Nicht geeignet wäre dagegen eine von vornherein regelmäßige Beschäftigung wie: „Du arbeitest jeden Samstag bei uns."
Auch ein Einsatz beispielsweise jeden letzten Samstag im Monat gilt grundsätzlich nicht als fallweise Beschäftigung. In solchen Fällen kann ein durchgehendes Beschäftigungsverhältnis vorliegen.
Zwischen den einzelnen Einsätzen darf außerdem keine Verpflichtung bestehen, weitere Einsätze anzunehmen bzw. anzubieten.
Auch bei einem eintägigen Job gelten die normalen arbeitsrechtlichen Vorschriften.
Vor der Beschäftigung muss daher insbesondere geprüft werden: welcher Kollektivvertrag gilt, in welche Beschäftigungsgruppe der Arbeitnehmer fällt, welcher Mindestlohn vorgesehen ist und welche Zuschläge oder Sonderzahlungen zustehen.
Der auf ODOJ angegebene Lohn darf den geltenden kollektivvertraglichen Mindestlohn nicht unterschreiten.
Der im Inserat angeführte Bruttolohn ist nicht automatisch der Gesamtbetrag, den euch der Arbeitnehmer kostet.
Je nach Beschäftigung können zusätzlich beispielsweise anfallen: Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, Unfallversicherungsbeitrag, Dienstgeberbeitrag, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag, Kommunalsteuer, gegebenenfalls BV-Kassenbeitrag, aliquote Sonderzahlungen, Urlaubsersatzleistung, Mehrarbeits-, Überstunden-, Nacht-, Sonn- oder Feiertagszuschläge, gegebenenfalls weitere kollektivvertragliche Ansprüche.
Die genaue Berechnung übernimmt am besten eure Lohnverrechnung.
Auch bei einer eintägigen Beschäftigung entsteht aliquot Urlaub.
Da dieser normalerweise nicht konsumiert werden kann, muss er bei Beendigung als Urlaubsersatzleistung abgegolten werden.
Diese darf nicht einfach mit einem höheren Stundenlohn als „inkludiert" betrachtet werden, sondern ist bei der Endabrechnung separat zu berücksichtigen.
„Fallweise beschäftigt" bedeutet nicht automatisch „geringfügig beschäftigt".
Die sozialversicherungsrechtliche Behandlung richtet sich nach dem jeweiligen Entgelt.
Die Geringfügigkeitsgrenze beträgt 2026 € 551,10.
Auch geringfügig fallweise Beschäftigte müssen jedenfalls ordnungsgemäß vor Arbeitsbeginn angemeldet werden.
Beschäftigt ein Unternehmen mehrere geringfügig beschäftigte Personen, kann zusätzlich eine Dienstgeberabgabe entstehen.
2026 ist insbesondere eine monatliche Entgeltsumme aller geringfügig Beschäftigten von € 826,65 relevant. Wird diese Grenze überschritten, kann die Dienstgeberabgabe anfallen. Fallweise Beschäftigte zählen dabei mit.
Eure Lohnverrechnung berücksichtigt dies üblicherweise automatisch.
Arbeitet dieselbe Person zu einem späteren Zeitpunkt erneut bei euch, handelt es sich bei einer echten fallweisen Beschäftigung grundsätzlich wieder um ein eigenes Dienstverhältnis.
Daher: neuer Einsatz → neuer Vertrag bzw. neue Vereinbarung → neue Anmeldung vor Arbeitsbeginn.
Bei wiederholten Beschäftigungen ist außerdem die Abfertigung Neu zu beachten. Das erste Arbeitsverhältnis ist grundsätzlich BV-beitragsfrei. Beginnt innerhalb von zwölf Monaten ein weiteres Dienstverhältnis beim selben Arbeitgeber, kann bereits ab dem ersten Tag dieses weiteren Dienstverhältnisses BV-Beitragspflicht bestehen.
Wurde ein Arbeitnehmer bereits angemeldet, tritt seinen Einsatz aber doch nicht an, darf die Anmeldung nicht einfach bestehen bleiben.
Die Meldung muss entsprechend storniert bzw. korrigiert werden.
Informiert in diesem Fall eure Lohnverrechnung.
Das Inserat dient zur Vereinbarung des geplanten Einsatzes.
Für die Abrechnung zählt jedoch die tatsächlich geleistete Arbeitszeit.
Beginnt oder endet der Arbeitnehmer später oder früher, entstehen Überstunden oder fallen Zuschläge an, muss dies entsprechend in der Arbeitszeitaufzeichnung und Lohnverrechnung berücksichtigt werden.
Bei Arbeitnehmern unter 18 Jahren gelten zusätzliche Schutzvorschriften, insbesondere hinsichtlich: Arbeitszeit, Pausen, Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit, erlaubten Tätigkeiten.
Bei minderjährigen Arbeitnehmern müssen daher zusätzlich die Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes beachtet werden.
Eine erfolgreiche Anmeldung bei der ÖGK bedeutet nicht automatisch, dass eine Person in Österreich arbeiten darf.
Bei Personen ohne uneingeschränkten österreichischen Arbeitsmarktzugang muss der Arbeitgeber daher zusätzlich prüfen, ob die erforderliche Aufenthalts- bzw. Beschäftigungsberechtigung besteht.
Nach der endgültigen Meldung sind auch die für Arbeitnehmer vorgeschriebenen Sozialversicherungsnachweise zu beachten.
Insbesondere muss dem fallweise Beschäftigten die entsprechende Abschrift der Zeitenmeldung aus der mBGM unverzüglich ausgehändigt werden.
Dies kann eure Lohnverrechnung gemeinsam mit den übrigen Abrechnungsunterlagen erledigen.
Bewahrt zu jedem Einsatz insbesondere folgende Unterlagen bzw. Informationen nachvollziehbar auf: Dienstvertrag, ÖGK-/ELDA-Meldungen, Arbeitszeitaufzeichnungen, Lohnabrechnung, Nachweise über Zuschläge und sonstige Ansprüche, Zahlungsnachweis.
So bleibt jeder vermittelte Einsatz auch später nachvollziehbar.
Gute Vorbereitung und faire Behandlung machen den Unterschied – für Dich und den Jobber.
Jobber, die sich wertgeschätzt fühlen, geben bessere Bewertungen ab. Ein gutes Rating auf ODOJ hilft dir, bei zukünftigen Inseraten schneller qualifizierte Bewerber zu gewinnen.
Jobber die bereits erfolgreich bei Ihnen gearbeitet haben, können Sie beim nächsten Inserat direkt als Präferenz auswählen. Diese erhalten automatisch eine persönliche Benachrichtigung über Ihr neues Inserat.
Gib im Inserat die genaue Einsatzadresse an. Jobber, die den Weg nicht finden oder zu weit fahren müssen, sagen eher ab. Eine klare Adresse erhöht die Bewerbungsquote spürbar.
Inserate, die mindestens 3–5 Tage im Voraus veröffentlicht werden, erhalten deutlich mehr Bewerbungen. In dringenden Fällen ist auch eine kurzfristige Besetzung möglich – aber Vorlauf hilft.
Noch Fragen? Hier findest du die Antworten auf die häufigsten Fragen von Arbeitgebern.
Diese Gebühr fällt erst an, wenn Sie als Arbeitgeber die Anwesenheit des Jobbers bestätigt haben – also nur bei tatsächlich erbrachter Leistung. Keine versteckten Kosten.
Nach Bestätigung der Anwesenheit erhalten Sie automatisch eine Zahlungsaufforderung mit allen Überweisungsdetails – für den Lohn an den Jobber sowie separat für die Vermittlungsgebühr an ODOJ. Sie überweisen beides eigenständig per Banking.
Die Vermittlungsgebühr deckt die Plattformkosten: Plattform- & Serverkosten, Zahlungsnachverfolgung, Entwicklung & Wartung sowie Support.
Das Erstellen und Veröffentlichen eines Jobinserats ist für Arbeitgeber vollständig kostenlos. Pro erfolgreich abgeschlossenem Einsatz wird eine Vermittlungsgebühr von € 15,00 fällig.